Informationen zu
Fachprodukten
Volksbegehren "Nein zu
Studienbeiträgen in Bayern"
Die Erfahrung vergangener
Volksbegehren hat gezeigt, dass im Falle einer Zulassung in der
Praxis sehr schnell Bedarf an diversen Vordrucken und Hilfsmitteln
besteht.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes und
weit über die amtlichen Muster hinausgehendes Organisationsinstrument
inklusive eines Wahlforumszugangs für Ihre Fragen an.
Damit haben Sie in diesem komplexen Verfahren die
Rechtssicherheit, die Sie zur Erledigung Ihrer Kernaufgaben
brauchen.
Selbstverständlich wird Ihre Bestellung nur dann
verbindlich, wenn das Volksbegehren auch tatsächlich zugelassen wird -
sei es durch das Bayerische Innenministerium oder durch den Bayerischen
Verfassungsgerichtshof.
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Volksbegehren
Bayerischer Wahlverlag - Service
Der "Bayerische" Jahreskalender 2012 mit allen
bayerischen Schulferien sowie allen bayerischen hohen Fest- und
Feiertagen.
Damit Sie stets den "bayerischen" Überblick, auch und
besonders vor dem Hintergrund eines möglichen Volksbegehrens,
behalten.
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2012
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Zeitlarn, 10. Juni
2012
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter
Herr,
nach den uns vorliegenden
Informationen wird die Partei der Freien Wähler Bayern e.V. am Dienstag,
12. Juni 2012, Unterschriftenlisten für ein Volksbegehren mit der
Bezeichnung "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" beim Bayerischen
Staatsministerium des Innern vorlegen (=
Zulassungsantrag).
Es ergeben sich damit zwei mögliche zeitliche
Szenarien:
-
Das
Bayerische Innenministerium hat, sofern es die gesetzlichen
Voraussetzungen für gegeben hält, dem Zulassungsantrag
innerhalb von sechs Wochen zu entsprechen
und das Volksbegehren unter gleichzeitiger Festlegung der
zweiwöchigen Eintragungsfrist bekanntzumachen. Das Volksbegehren
wäre dann innerhalb der folgenden acht bis zwölf Wochen nach der
Bekanntmachung durchzuführen.
-
Andernfalls ist der
Zulassungsantrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
vorzulegen, der innerhalb von drei Monaten zu entscheiden hat.
Im Falle einer stattgebenden
Entscheidung, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern
innerhalb von vier Wochen nach
der Entscheidungsverkündung durch den Bayerischen
Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren unter gleichzeitiger Festlegung
der zweiwöchigen Eintragungsfrist bekanntzumachen. Das Volksbegehren
wäre dann, ebenso wie oben, innerhalb der folgenden acht bis zwölf
Wochen nach der Bekanntmachung durchzuführen. Stellt der Bayerische Verfassungsgerichtshof
jedoch fest, dass die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Zulassung des
Volksbegehrens nicht gegeben sind, ist das
Verfahren beendet.
Wir werden für Sie die weitere Entwicklung verfolgen
und Sie selbstverständlich auch
weiterhin mit neusten Informationen zu aktuellen Themen
versorgen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Bayerischer
Wahlverlag
PS: Weitergabe des
Newsletters
Sehr gerne können Sie diese Information auch
an Ihre Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Gemeinde / Stadt bzw. Ihrer
Behörde oder ggf. auch an Kolleginnen und Kollegen anderer Gemeinden /
Städte und Behörden
weiterleiten. |