Bayerischer Wahlverlag
Newsletter 2012 / 02



 Informationen zu Fachprodukten

Volksbegehren
"Nein zu Studienbeiträgen in Bayern"

Die Erfahrung vergangener Volksbegehren
hat gezeigt, dass im Falle einer Zulassung
in der Praxis sehr schnell Bedarf an diversen Vordrucken und Hilfsmitteln besteht.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und weit
über die amtlichen Muster hinausgehendes Organisationsinstrument inklusive eines Wahlforumszugangs für Ihre Fragen an.

Damit haben Sie in diesem komplexen
Verfahren die Rechtssicherheit, die Sie zur Erledigung Ihrer Kernaufgaben brauchen.

Selbstverständlich wird Ihre Bestellung nur
dann verbindlich, wenn das Volksbegehren
auch tatsächlich zugelassen wird - sei es
durch das Bayerische Innenministerium oder durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

> Zur Produktinformation Volksbegehren



 Bayerischer Wahlverlag - Service

Der "Bayerische" Jahreskalender 2012 mit
allen bayerischen Schulferien sowie allen bayerischen hohen Fest- und Feiertagen.

Damit Sie stets den "bayerischen" Überblick,
auch und besonders vor dem Hintergrund
eines möglichen Volksbegehrens, behalten.

> Zum "Bayerischen" Jahreskalender 2012



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Zeitlarn, 10. Juni 2012

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

nach den uns vorliegenden Informationen wird die Partei der Freien Wähler Bayern e.V. am Dienstag, 12. Juni 2012, Unterschriftenlisten für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" beim Bayerischen Staatsministerium des Innern vorlegen (= Zulassungsantrag).

Es ergeben sich damit zwei mögliche zeitliche Szenarien:

  • Das Bayerische Innenministerium hat, sofern es die gesetzlichen Voraussetzungen für gegeben hält, dem Zulassungsantrag innerhalb von sechs Wochen zu entsprechen und das Volksbegehren unter gleichzeitiger Festlegung der zweiwöchigen Eintragungsfrist bekanntzumachen.
    Das Volksbegehren wäre dann innerhalb der folgenden acht bis zwölf Wochen nach der Bekanntmachung durchzuführen.
  • Andernfalls ist der Zulassungsantrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorzulegen, der innerhalb von drei Monaten zu entscheiden hat. Im Falle einer stattgebenden Entscheidung, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern innerhalb von vier Wochen nach der Entscheidungsverkündung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren unter gleichzeitiger Festlegung der zweiwöchigen Eintragungsfrist bekanntzumachen.
    Das Volksbegehren wäre dann, ebenso wie oben, innerhalb der folgenden acht bis zwölf Wochen nach der Bekanntmachung durchzuführen.
    Stellt der Bayerische Verfassungsgerichtshof jedoch fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben sind, ist das Verfahren beendet.

Wir werden für Sie die weitere Entwicklung verfolgen und Sie selbstverständlich auch weiterhin mit neusten Informationen zu aktuellen Themen versorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bayerischer Wahlverlag 

PS: Weitergabe des Newsletters

Sehr gerne können Sie diese Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Gemeinde / Stadt bzw. Ihrer Behörde oder ggf. auch an Kolleginnen und Kollegen anderer Gemeinden / Städte und Behörden weiterleiten.

 
 

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