Bayerischer Wahlverlag
Newsletter 2012 / 03



 Informationen zu Fachprodukten

Volksbegehren
"Nein zu Studienbeiträgen in Bayern"

Die Erfahrung vergangener Volksbegehren
hat gezeigt, dass im Falle einer Zulassung
in der Praxis sehr schnell Bedarf an diversen Vordrucken und Hilfsmitteln besteht.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und weit
über die amtlichen Muster hinausgehendes Organisationsinstrument inklusive eines Wahlforumszugangs für Ihre Fragen an.

Damit haben Sie in diesem komplexen
Verfahren die Rechtssicherheit, die Sie zur Erledigung Ihrer Kernaufgaben brauchen.

Selbstverständlich wird Ihre Bestellung nur
dann verbindlich, wenn das Volksbegehren
auch tatsächlich durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zugelassen wird.

> Zur Produktinformation Volksbegehren



 Bayerischer Wahlverlag - Service

Der "Bayerische" Jahreskalender 2012 mit
allen bayerischen Schulferien sowie allen bayerischen hohen Fest- und Feiertagen.

Damit Sie stets den "bayerischen" Überblick,
auch und besonders vor dem Hintergrund
eines möglichen Volksbegehrens, behalten.

> Zum "Bayerischen" Jahreskalender 2012



Noch keinen Newsletter
des
Bayerischen Wahlverlags?

Mit unserem Newsletter bleiben Sie immer
auf dem Laufenden und
 erhalten interessante Informationen rund um das Thema "Wahlen
und Abstimmungen".

Zudem haben wir ein Newsletter-Archiv eingerichtet, wo Sie stets auf alle Informationen, auch aus der Vergangenheit, zurückgreifen können.

Nutzen Sie diesen bequemen Service
kostenlos und völlig unverbindlich.

> Hier gehts zur Newsletteranmeldung

Zeitlarn, 24. Juli 2012

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

zum Thema "Volksbegehren" möchten wir Ihnen mit diesem Newsletter den Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 259/12 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 24.07.2012 zur Kenntnis geben:

"Das Bayerische Innenministerium legt den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" dem Verfassungsgerichtshof vor, weil er nicht mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Danach findet über den Staatshaushalt kein Volksentscheid statt. Erachtet das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen für nicht gegeben, so hat es nach Artikel 64 des Landeswahlgesetzes die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs herbeizuführen.

Am 12. Juni 2012 haben die Initiatoren des Volksbegehrens den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" eingereicht. Auf den Unterschriftenlisten befinden sich 27.048 gültige Eintragungen. Das beantragte Volksbegehren ist darauf gerichtet, die in Artikel 71 Abs. 1 bis 7 des Bayerischen Hochschulgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die Erhebung von Studienbeiträgen aufzuheben.

Die Studienbeiträge wurden im Jahre 2007 eingeführt, um den Studierenden möglichst optimale Ausbildungsbedingungen zu bieten. Zusätzlich zur staatlichen Grundfinanzierung der Hochschulen sollen die Studierenden selbst zur Finanzierung von Verbesserungen der Studienbedingungen beitragen. Seit dem Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011 haben die Hochschulen insgesamt rund 801 Millionen Euro an Studienbeiträgen eingenommen. Davon wurden bisher rund 767 Millionen Euro entsprechend dem Beitragszweck verwendet. Allein rund 657,8 Millionen Euro (rund 82 Prozent) wurden im Staatshaushalt vereinnahmt und (im Wesentlichen für die Beschäftigung von staatlichem Personal an den Hochschulen) verausgabt.

Aktuell werden etwas mehr als 1.850 Beschäftigungsverhältnisse mit Studienbeiträgen finanziert. Ein Wegfall der Studienbeiträge würde zu einer Beeinträchtigung des parlamentarischen Budgetrechts führen.

Der Gesetzgeber hat in Wahrnehmung seiner staatlichen Finanzierungsverantwortung die Hochschulen verpflichtet, Studienbeiträge zu erheben und zur Verbesserung der Studienbedingungen zu verwenden. Könnten
zukünftig keine Studienbeiträge mehr erhoben werden, würde eine nicht unwesentliche Grundlage der Finanzierung der staatlichen Hochschulen entfallen. Dabei bliebe unklar, ob und gegebenenfalls wie diese Mittel ersetzt werden sollen.
Es wäre dem Haushaltsgesetzgeber aufgegeben, in Abkehr von seiner bisherigen Finanzierungsentscheidung über diese Frage gegebenenfalls neu zu befinden. Der Haushaltsgesetzgeber wäre dort, wo die Hochschulen in Erwartung der Einnahmen aus Studienbeiträgen Ausgabeverpflichtungen eingegangen sind, sogar verpflichtet, eine Anschlussfinanzierung aus staatlichen Mitteln sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen Beschäftigungsverhältnisse.

Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden."

Soweit die Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums im Wortlaut.

Wir werden Sie zu diesem Thema weiterhin auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bayerischer Wahlverlag

 

PS: Leiten Sie den Newsletter weiter!

Sehr gerne können Sie diese Information auch an Ihre Kolleginnen / Kollegen innerhalb oder außerhalb Ihrer Behörde weiterleiten.

 

Impressum

Bayerischer Wahlverlag GmbH
Sandstraße 4
93197 Zeitlarn

Telefon:   

0800 / 12345 0800 (gebührenfrei)

Telefax:    0800 / 54321 0800 (gebührenfrei)
E-Mail:  kontakt@bayerischer-wahlverlag.de
Internet:   www.bayerischer-wahlverlag.de

Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Rolf Saalfrank

Sitz der GmbH: Zeitlarn
Registergericht: Regensburg HRB 12756
USt-IdNr.: DE 279210260

Bankverbindung: Oberbank AG
Bankleitzahl: 701 207 00
Konto: 106 116 0394

Haftungsausschluss

Die Inhalte unseres Newsletters sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Kenntnisstand recherchiert. Dennoch sind die Inhalte ohne Gewähr. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

Newsletter

Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie sich bei uns registriert haben. Falls Sie keine weiteren Informationen mehr wünschen, senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff: "Abmeldung" an: newsletter@bayerischer-wahlverlag.de.

Copyright

© 2012 Bayerischer Wahlverlag GmbH. Alle Rechte vorbehalten.