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![]() Die Schöffenwahl als gemeindliche Aufgabe steht vor der Tür In jedem fünften Jahr werden die Gemeinden, Märkte und Städte in Bayern aufgefordert, eine Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Landgerichts teilt den Kommunen dazu mit, wie viele Personen dem in Betracht kommenden Amtsgericht hierfür vorgeschlagen werden müssen. In Verwaltungsgemeinschaften kommt diese Aufgabe auch jeder Mitgliedsgemeinde zu. Die nächsten Vorschlagslisten sind ab Ende 2012 / Januar 2013 aufzustellen. Wir bieten Ihnen daher eine Formularsammlung als rechtssichere Komplettlösung mit Terminkalender und inklusive Forumszugang "Bayerisches Wahlforum" zur Schöffenwahl 2013 an. > Zur Produktinformation Schöffenwahl
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Zeitlarn, 01. Oktober 2012
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