Bayerischer Wahlverlag
Newsletter 2012 / 04



 Informationen zu Fachprodukten

Die Schöffenwahl als gemeindliche Aufgabe steht vor der Tür

In jedem fünften Jahr werden die Gemeinden, Märkte und Städte in Bayern aufgefordert, eine Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.

Die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Landgerichts teilt den Kommunen dazu mit, wie viele Personen dem in Betracht kommenden Amtsgericht hierfür vorgeschlagen werden müssen.

In Verwaltungsgemeinschaften kommt diese Aufgabe auch jeder Mitgliedsgemeinde zu.

Die nächsten Vorschlagslisten sind ab Ende 2012 / Januar 2013 aufzustellen.

Wir bieten Ihnen daher eine Formularsammlung als rechtssichere Komplettlösung mit Terminkalender und inklusive Forumszugang "Bayerisches Wahlforum" zur Schöffenwahl 2013 an.

> Zur Produktinformation Schöffenwahl

 


Informationen zu Fachprodukten

Verfassungsgerichtshof entscheidet
über Volksbegehren


Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird voraussichtlich am 22.10.2012 seine Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" verkünden.

Die Erfahrung vergangener Volksbegehren
hat gezeigt, dass im Falle einer Zulassung
in der Praxis sehr schnell Bedarf an diversen Vordrucken und Hilfsmitteln besteht.

Wir bieten Ihnen ein umfassendes und weit
über die amtlichen Muster hinausgehendes Organisationsinstrument inklusive eines Wahlforumszugangs für Ihre Fragen an.

Damit haben Sie in diesem komplexen
Verfahren die Rechtssicherheit, die Sie zur Erledigung Ihrer Kernaufgaben brauchen.

Selbstverständlich wird Ihre Bestellung nur
dann verbindlich, wenn das Volksbegehren
auch tatsächlich durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zugelassen wird.

> Zur Produktinformation Volksbegehren



 Bayerischer Wahlverlag - Service

Der "Bayerische" Jahreskalender 2012 mit
allen bayerischen Schulferien sowie allen bayerischen hohen Fest- und Feiertagen.

Damit Sie stets den "bayerischen" Überblick,
auch und besonders vor dem Hintergrund
eines möglichen Volksbegehrens, behalten.

> Zum "Bayerischen" Jahreskalender 2012



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Zeitlarn, 01. Oktober 2012

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

langsam aber stetig werfen die Wahlen 2013 und 2014 ihre Schatten voraus.

Möglicherweise wurden bei Ihnen bereits erste Unterstützungsunterschriften für die Bundestags-, Landtags- oder Bezirkswahl zur Bestätigung eingereicht.

Nach und nach werden nun auch erste Informationen verschiedener Fachstellen bei Ihnen eintreffen und in Teilen schon jetzt rechtliche bzw. organisatorische Praxisrelevanz entfalten.

Wir begleiten Sie im Rahmen Ihres Newsletter-Abonnements bei den Vorbereitungen und bereiten ausgewählte wesentliche und speziell für Sie interessante Praxis-Aspekte auf.

Im Folgenden fassen wir verkürzt die ersten Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur bevorstehenden Bundestagswahl zusammen (Quelle: Wahlrundschreiben BTW StMI Nr. 1 vom 29.09.2012 an die Regierungen).

1. Rechtsgrundlagen

1.1 Kostenlose Gesetzesbroschüren

Der Bundeswahlleiter wird allen Gemeinden auch für deren Wahlvorstände und Briefwahlvorstände über den Landeswahlleiter zu gegebener Zeit aktuelle Textausgaben der Rechtsgrundlagen in Form einer Broschüre zur Verfügung stellen.

1.2 Änderung des Bundeswahlgesetzes

Das Bundeswahlgesetz (BWG) wurde nach der letzten Bundestagswahl 2009 bisher dreimal geändert:
- Regelungen zum Sitzzuteilungsverfahren;
- Neueinteilung der Wahlkreise;
- Einführung eines Rechtsbehelfs zum Bundesverfassungsgericht gegen die Versagung der Parteieigenschaft.

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist noch vor der nächsten Wahl mit Neuregelungen zu rechnen:
- Die Verfahrensregelungen zur Sitzzuteilung sind nach dem Urteil vom 25.07.2012 mit der Verfassung nicht vereinbar und nichtig;
- dasselbe gilt für die Regelung über die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen (Entscheidung vom 04.07.2012).

1.3 Änderung der Bundeswahlordnung

Die Bundeswahlordnung (BWO), die seit der letzten Bundestagswahl 2009 nicht mehr geändert wurde, soll ebenfalls noch vor der nächsten Wahl geändert werden. Über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang, insbesondere hinsichtlich der die Gemeinden betreffenden Vorschriften, gibt es derzeit noch keine konkreten Informationen.

1.4 Aktuelle Fassungen im Internet

Aktuelle Fließtextfassungen des BWG und der BWO sind jeweils aktuell eingestellt
- in der Datenbank Juris des Bundesministeriums der Justiz unter http://www.bundesrecht.juris.de mit den Anlagen im Textformat und
- im Internet-Angebot des Bundeswahlleiters zur Bundestagswahl unter http://www.bundeswahlleiter.de mit den Anlagen im PDF-Format.

2. Wahltag

Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet nach den gesetzlichen Vorgaben an einem Sonntag zwischen dem 1. September und dem 27. Oktober 2013 statt; es gibt derzeit noch keine näheren Informationen über den beabsichtigten Wahltermin.

Die formelle Bestimmung durch den Bundespräsidenten nach § 16 BWG (entsprechend einem Vorschlag der Bundesregierung) ist voraussichtlich bis Jahresanfang 2013 zu erwarten.

3. Wahlkreiseinteilung

Die aktuelle Wahlkreiseinteilung ist im Internetangebot des Landeswahlleiters zur Bundestagswahl 2013 (http://www.wahlen.bayern.de/) eingestellt.



Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bayerischer Wahlverlag

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Dipl.-Ing. Rolf Saalfrank

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Bankleitzahl: 701 207 00
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