Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
wie zugesichert, halten wir Sie in Sachen "Volksbegehren"
auf dem Laufenden.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute das ihm
vom Staatsministerium des Innern zur Prüfung vorgelegte Volksbegehren
"Nein zu Studienbeiträgen in Bayern" zugelassen.
Es wird also in allen bayerischen Gemeinden eine
14-tägige Eintragungsfrist geben.
Nach den landeswahlrechtlichen Vorschriften
gelten im Weiteren folgende Fristen:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bayerischer
Wahlverlag