Bayerischer Wahlverlag
Newsletter 2013 / 05

 

Informationen zu Fachprodukten

Kostenloser Testzugang zur Mediathek - überzeugen Sie sich völlig unverbindlich!

Um Ihnen den praktischen Mehrwert der Bayerischen Wahlmediathek für die tägliche Arbeit zu beschreiben, ließen sich viele Worte finden. Wir möchten Sie jedoch nicht überreden, sondern inhaltlich überzeugen.

Daher haben wir einen kostenlosen Testzugang eingerichtet und laden Sie ein, die Struktur unserer Wahlmediathek kennenzulernen. Ohne Registrierung und völlig unverbindlich. Folgen Sie dazu einfach auf unserer Startseite www.bayerischer-wahlverlag.de dem Link zur Demoversion und loggen Sie sich mit den dort genannten Angaben ein.

Sie werden von den praktischen Vorzügen unserer Wahlmediathek beeindruckt sein, die wir in der Anlage nochmals übersichtlich für Sie zusammengestellt haben:

„Umfassend und praxisorientiert“ – „An einem Ort aus einer Hand“ – „Keine CDs mehr“ – „Intuitiv bedienbar“ – „Flexibler Zugriff von allen Arbeitsplätzen“ – „Offene und vor allen Dingen serienbrieffähige Word-Dateien“ – „Aufkleber und Siegel zum Selberdrucken“ – „Vernetzte Inhalte statt eindimensionaler Wahlmappen“ – „Bedarfsgerechtes Drucken ohne Mengenbegrenzung“ –  „Wahlforum als perfekte Ergänzung bei Fragen“ – „Clevere, wirtschaftliche und effiziente Lösung“

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch und stehen bei Fragen zu Inhalt und Handhabung gerne für Sie zur Verfügung: schreiben Sie uns einfach per E-Mail, nutzen Sie das vorbereitete Kontaktformular für eine Nachricht oder rufen Sie uns gebührenfrei an.

Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Unser Service für Sie: Bestellen und noch am selben Tag die Zugangsdaten erhalten!


Zeitlarn, 12.05.2013

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

wir möchten Sie im Rahmen unseres Newsletter-Services darüber informieren, dass mehrere wahlrechtliche Bestimmungen geändert wurden.

Die Anpassungen des Bundeswahlgesetzes resultieren im Wesentlichen aus der aktuellen Rechtsprechung, denn letztes Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche und zum Verfahren der Sitzzuteilung für nichtig erklärt.

Auch das Wahlstatistikgesetz wurde modifiziert. Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik ist künftig eine Aufteilung in zwölf Geburtsjahresgruppen möglich; bisher waren es zehn.

Die Bundeswahlordnung wurde im Zuge der Verabschiedung des Bundesmeldegesetzes ebenfalls aktuell geändert, jedoch erst mit Wirkung vom 01.05.2015. Die bereits seit Längerem angekündigte zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wird demnächst erwartet.

Für unsere Mediathekskunden stehen seit heute sowohl die neuen konsolidierten Textfassungen als auch die synoptischen Gegenüberstellungen von altem und neuem Rechtsstand zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bayerischer Wahlverlag

 

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Dann leiten Sie ihn doch einfach weiter. Neuanmeldungen sind hier möglich!

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