die bisher in der
Ausgangsfassung geltende bayerische Schöffenbekanntmachung aus dem Jahr
2012 wurde geändert.
Die Änderungen traten am vergangenen
Freitag, 1. Dezember 2017 in Kraft und sind für das kommende
Aufstellungsverfahren einer gemeindlichen Vorschlagsliste zu
beachten.
Für unsere Kunden stehen ab heute -
neben einer Bekanntmachungsfassung mit farblich gekennzeichneten
Änderungen und einem gemeindlichen Terminkalender - auch schon die auf
diesen neuen Bestimmungen basierenden und im Vergleich zu 2012 rechtlich
angepassten Formulare in unserer Mediathek zur Verfügung.
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Sie:
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- morgen Zugriff
Sie erhalten eine praxisorientierte
digitale Formularsammlung, die Sie rechtssicher durch das gesamte
Aufstellungsverfahren führt.
Die Details zum Inhalt entnehmen
Sie bitte der Produktbeschreibung auf der linken Seite dieses
Newsletters.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bayerischer
Wahlverlag