das Staatsministerium des Innern und
für Integration hat die Prüfung des am 19. März 2018 eingereichten
Antrags auf Zulassung eines Volksbegehrens „Straßenausbaubeiträge
abschaffen – Bürger entlasten!“ abgeschlossen und dem Zulassungsantrag
stattgegeben.
Für das Volksbegehren bieten wir Ihnen
ein umfassendes und über die amtlichen Muster hinausgehendes
Organisationsinstrument inklusive eines Wahlforumszugangs für Ihre
Fragen in der Praxis.
Produktinformationen
und Bestellschein finden Sie hier.
Damit haben Sie in diesem komplexen
Verfahren die Rechtssicherheit, die Sie zur Erledigung Ihrer
Kernaufgaben brauchen.
Als Eintragungsfrist für das
Volksbegehren wurde Freitag, 13. Juli 2018, bis Donnerstag, 26.
Juli 2018, bestimmt. In diesem Zeitraum wäre das Volksbegehren
durchzuführen, sofern es nicht vorher durch Rücknahme,
Erledigungserklärung oder Einstellung hinfällig wird.
Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde
im Bayerischen Staatsanzeiger am 27. April 2018 bekannt gemacht.
Ihr Bayerischer
Wahlverlag