ein „Bündnis Landtag abberufen“ hat am
24.06.2021 einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens auf
Abberufung des Bayerischen Landtags eingereicht.
Das Staatsministerium des Innern, für
Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und
den Gegenstand des Volksbegehrens im Staatsanzeiger vom 30.07.2021
bekannt gemacht.
Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021,
und endet am Mittwoch, dem 27. Oktober
2021.
Während dieser Zeit müssen alle
Gemeinden Eintragungslisten zum Eintrag
der
Unterzeichnungserklärungen bereit halten.
Damit greifen die einschlägigen
Bestimmungen des bayerischen Landeswahlrechts: Jede Gemeinde benötigt daher für
die rechtssichere Durchführung des komplexen Verfahrens zahlreiche
Vordrucke.
Da die wahlrechtlichen Fristen sehr
kurz sind und sich mit denen der Bundestagswahl überschneiden, bieten
wir Ihnen eine eine umfassende
Sammlung von Formularen und Hilsmitteln für die
gemeindliche Wahlpraxis.
Einen ersten Überblick zur
Terminsituation gewinnen Sie mit unserem anschaulichen Rückwärtskalender,
den Sie hier kostenlos als PDF herunterladen
können.
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