Wahlsystem

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl nach dem Verhältniswahlsystem für fünf Jahre gewählt.

Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt.

In Deutschland werden die 99 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Bei der Wahl hat jede Wählerin/jeder Wähler eine Stimme.

Unser Standard

"Qualität erwächst aus fachlicher Kompetenz und inhaltlicher Überzeugung."

© Bayerischer Wahlverlag       Telefon: 0800 / 12345 0800 (gebührenfrei)        Telefax: 0800 / 54321 0800 (gebührenfrei)       kontakt@bayerischer-wahlverlag.de