Schöffenwahl 2023

In jedem fünften Jahr sind die Gemeinden, Märkte und Städte in Bayern aufgefordert, eine Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen aufzustellen.

Die Präsidentin bzw. der Präsident des jeweiligen Landgerichts teilt den Kommunen dazu mit, wie viele Personen dem in Betracht kommenden Amtsgericht hierfür vorgeschlagen werden müssen.

Diese Aufgabe kommt in Verwaltungsgemeinschaften auch jeder Mitgliedsgemeinde zu.

Die nächsten Vorschlagslisten sind ab Januar 2023 aufzustellen.

Wir bieten Ihnen hierzu frühzeitig eine Formularsammlung als rechtssichere Komplettlösung mit Terminkalender und inklusive Forumszugang "Bayerisches Wahlforum" zur Schöffenwahl 2023 an.

Produktinfo (PDF)
"Formularsammlung Gemeinde incl. Zugang zum Wahlforum"

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"Formularsammlung Gemeinde incl. Zugang zum Wahlforum"

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